- Gebäudeschäden verursacht durch Naturgewalten
- Schäden durch Leitungswasser, Nutzwärme oder Implosion
- Nebengebäude wie Gartenlauben bis zu einer Grundfläche von 25 qm
- Garagen und Carports am Versicherungsort (politische Gemeinde des Versicherungsortes) oder einer daran angrenzenden Gemeinde
- Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen
- Diebstahl Ihrer außen angebrachten Sachen (Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen
Sachverständigenkosten ab einer Schadenhöhe von 25.000 EUR - Ersatz Ihrer Darlehenszinsen nach vollständiger Unbewohnbarkeit Ihres eigens genutzten Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses ab dem 101. Tag der Unbewohnbarkeit (max. 18 Monate)
- Aufräumungskosten für Bäume, einschließlich Kosten für die Wiederbepflanzung mit Jungpflanzen (bis 10.000 Euro)
- Entseuchungskosten des Erdreichs (Dekontaminationskosten)
- Unterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit Ihres eigen genutzten Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus