Wie werden die Zinsen auf meiner Festgeld-Anlage berechnet?
Die Zinsberechnungsmethode unterscheidet sich je Anlagebank. Nähere Informationen finden Sie in dem entsprechenden Produktinformationsblatt Ihres Festgeld-Angebotes.
Wann werden mir die Zinsen ausgezahlt?
Die Zinsen werden bei Fälligkeit Ihrer Festgeld-Anlage auf Ihrem vereinbarten Verrechnungskonto gutgeschrieben. Bei einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden die Zinsen jeweils am ersten Werktag nach Ablauf eines jeden Laufzeitjahres und am Ende der Laufzeit auf dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt keine Zins- oder Rückzahlung.
Welche Abzüge fallen bei der Zinszahlung an und erhalte ich eine Bescheinigung über gezahlte Steuern?
Die Deutsche Bank hat auf die Zinszahlungen grundsätzlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und bei Zugehörigkeit zu einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft Kirchensteuer einzubehalten, d.h. die Zinsen werden netto an den Anleger ausgezahlt.
Jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten Sie eine Jahressteuerbescheinigung durch die Deutsche Bank, die ihre abgeführten Steuern für ZinsMarkt-Produkte bescheinigt. Sofern Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben, werden wir diesen berücksichtigen und die Zinszahlungen werden ohne Abzüge ausgezahlt. WICHTIG: Bleiben Sie innerhalb Ihres Freistellungsauftrags, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung.
Darüber hinaus erhalten Sie zu Ihrer Information je Zinszahlung sowie am Ende der Laufzeit eines jeden Festgeldes auf dem ZinsMarkt eine Zinsgutschrift, die den Zinsertrag und ggf. abgeführte Steuern aufführt.
Kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, also die Zinserträge meiner Anlage steuerlich freistellen lassen?
Ja, für den Steuer-Einbehalt bzw. die -Abstandnahme werden die bei der Deutschen Bank hinterlegten persönlichen Steuer-Merkmale bzw. -Befreiungstatbestände des Anlegers berücksichtigt (z. B. Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung).
Die Deutsche Bank kümmert sich um die gesamte steuerliche Abwicklung im Rahmen des Produktabschlusses bei ZinsMarkt.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten?
Beantragen Sie bei der Deutschen Bank Ihren Freistellungsauftrag.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Summe der gesamten Freistellungsaufträge, wenn man diese auf mehrere Banken verteilt, zusammen nicht mehr als die möglichen 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare betragen darf. Haben Sie zum Beispiel ein Konto, das Sie kaum nutzen, so macht es Sinn, dort den Freistellungsauftrag zu kündigen und stattdessen für eine andere Bank zu verwenden, bei der vielleicht mehr Geld angelegt werden soll.
Was ist eine Quellensteuer?
In Österreich wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) i.H.v. derzeit 25 % erhoben. Weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Fragen zu Quellensteuer.
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Wie kann ich die Quellensteuer zurückerstatten lassen?
Eine Quellensteuer entsteht direkt an der „Quelle“ (z.B. ein Land in dem eine Geldanlage erfolgt). Hierdurch kommt es zu einer doppelten Besteuerung, da Zinsen nochmals in Deutschland der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegen. Die Quellensteuer wird automatisch einbehalten. Eine Anrechnung der Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich.
Durch Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Staaten ist es möglich eine Quellensteuer zurückzufordern und somit einer doppelten Besteuerung entgegenzuwirken. Dieser Antrag ist, z.B. bei Geldanlagen in Österreich, direkt beim österreichischen Finanzamt zu stellen.
Wo kann ich die Quellensteuer zurückerstatten lassen? Und wie lange ist das möglich? Und wo finde ich die Formulare dazu?
Eine Quellensteuer kann beim österreichischen Finanzamt zurückgefordert werden. Dies ist mittels eines Antrages unter folgendem Link direkt auf der Internetseite des österreichischem Finanzamtes möglich.
Ein Erstattungsantrag ist immer im Folgejahr der Zinszahlung (bis max. zum Ablauf des 5. Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt) möglich. Bitte weisen Sie das Finanzamt auf eine treuhänderische Anlage hin.
Wo finde ich den korrekten Erstattungsbetrag?
Die einbehaltene Quellensteuer wird Ihnen auf Ihrer Deutsche Bank Zinsgutschrift (Feld "Ausländische Quellensteuer") ausgewiesen.
Kann die Deutsche Bank meine Ansässigkeit bestätigen?
Nein, die Deutsche Bank ist nicht befugt Ihre Ansässigkeit zu bestätigen. Eine Bestätigung (in der Regel auf dem Ausdruck Ihres Erstattungsantrages) hierzu erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt an Ihrem Wohnsitz.
Muss ich weitere Nachweise an das Erstattungsformular anfügen?
Um die Bearbeitung zu erleichtern, kann Ihre Zinsgutschrift der Deutschen Bank über die einbehaltene Quellensteuer dem Erstattungsantrag beigefügt werden.
Wohin muss ich zur Bearbeitung den Erstattungsantrag auf Quellensteuer versenden?
Bitte schicken Sie den Erstattungsantrag ausschließlich postalisch an die österreichische Finanzverwaltung. Die Deutsche Bank kann leider keine Erstattung vornehmen.
Anträge senden Sie bitte ausschließlich per Post an:
Finanzamt Bruck Eisenstadt
Oberwart Neusiedler Straße 46
7000 EISENSTADT
AUSTRIA
Die österreichische Finanzverwaltung akzeptiert lediglich die postalische Übermittlung. Andere Anträge z.B. per E-Mail oder Fax, werden nicht angenommen/bearbeitet.
Kann ich die österreichische Quellensteuer auf meine deutsche Kapitalertragsteuer (KapESt) anrechnen lassen?
Nein, eine Anrechnung der Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist gesetzlich nicht möglich.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für eine Erstattung der Quellensteuer?
Die Bearbeitung der Quellensteuer erfolgt ausschließlich beim zuständigen Finanzamt. Die Deutsche Bank hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.
Ich benötige Hilfe bei der Rückerstattung der Quellensteuer, kann mir die Deutsche Bank weiterhelfen?
Die Deutsche Bank ist gesetzlich gehindert, eine Steuerberatung durchzuführen. Das gilt ebenfalls für das Ausfüllen des Erstattungsantrages. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Steuerberater.