Egal ob Sie eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen möchten, Ihre Finanzierung sollte zu Ihrem Leben passen. Als einer der größten Baufinanzierer unter den Filialbanken bieten wir Ihnen individuelle Finanzierungslösungen.
Ihre Vorteile:
An Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasste Finanzierungslösungen
Bis zu 30 Jahre Zinssicherheit und Sondertilgungsmöglichkeiten
Individuelles Bausteinkonzept mit Einbindung staatlicher Förderungen
Die FMH-Finanzberatung hat im Auftrag von ntv recherchiert, welche Bank oder Versicherung die besten Volltilgerdarlehen im Angebot hat und dies für unterschiedliche Laufzeiten. Im Vergleich waren 36 Institute. Die Deutsche Bank gehört unter den bundesweit tätigen Banken zu den besten fünf Anbietern.
Wissen Sie schon, wieviel Immobilie Sie sich leisten können?
1Repräsentatives Beispiel für die Finanzierung des Erwerbs von Immobilien (mit monatlicher Tilgung); Stand: 10. November 2022. Nettodarlehensbetrag 200.000 Euro, Gesamtlaufzeit 30 Jahre, Sollzinsbindung 10 Jahre, Anzahl der Raten 360, anfängliche monatliche Rate 945,87 Euro, fester Sollzinssatz 3,91 % p.a., effektiver Jahreszins 3,98 % p.a., zu zahlender Gesamtbetrag 339.674,25 Euro. Finanzierungsbedarf bis max. 50 % des Kaufpreises, nur für Neugeschäft, Bonität vorausgesetzt. Diese Kondition erhalten mindestens 2/3 der Kunden bei Abschluss einer Deutsche Bank BauFinanzierung. Verbraucherdarlehen für Immobilien sind durch die Eintragung einer Grundschuld besichert. Im Zusammenhang mit der Finanzierung fallen zusätzliche Kosten an. Zum Beispiel Notarkosten für die Grundbucheintragung sowie Kosten für die Gebäudeversicherung. Diese können, abhängig von den Objektkosten, variieren. Damit ändert sich auch der Finanzierungsbedarf bzw. der Nettodarlehensbetrag. Anbieter: Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main.
Eigenschaften des Annuitätendarlehens:
Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Rate über den Zeitraum der Zinsfestschreibung konstant.
Ein Teil der Rate entfällt dabei auf Zinsen, ein anderer auf die Tilgung. Am Anfang zahlen Sie dabei mehr Zinsen, gegen Ende ist dafür die Tilgung höher.
Die Gesamtlaufzeit des Darlehens und der Zeitraum der Zinsbindung sind wählbar.
Das o.g. Angebot ist nur eine erste Beispielkalkulation. Unsere Spezialisten entwickeln im gemeinsamen Gespräch Ihr persönliches Angebot. Wählen Sie die persönliche Beratung in einer unserer Filialen oder einem Ort Ihrer Wahl oder wählen Sie die Videoberatung: genauso persönlich, aber ortsunabhängig.
Persönliche Beratung: In der Filiale oder am Ort Ihrer Wahl
Bei einer Baufinanzierung handelt es sich um einen langfristigen, zweckgebundenen Kredit, genauer gesagt um ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Dieses können Sie für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie nutzen oder für eine Immobilie, die Sie als Kapitalanlage nutzen möchten, verwenden.
Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen, ist damit auch die Finanzierung einer Modernisierung oder Renovierung Ihrer Immobilie möglich. Oder Sie sichern sich mit einem so genannten ForwardDarlehen bereits heute feste Zinsen für die Anschlussfinanzierung Ihrer bestehenden Baufinanzierung.
Die Dauer, bis ein Baufinanzierungskredit vollständig zurückgezahlt ist, beträgt im Durchschnitt 25 – 30 Jahre (Gesamtlaufzeit). Sie kann im Einzelfall auch bis zu 40 Jahre betragen.
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, für den der Kreditzins festgeschrieben wird. Oftmals ist der Zeitraum der Zinsbindung kürzer als die Gesamtlaufzeit des Darlehens. Dann ist nach Ende der Zinsbindung eine neue Zinsvereinbarung erforderlich. Entspricht der Zeitraum der Zinsbindung der Gesamtlaufzeit des Darlehens spricht man von einem Volltilgerdarlehen.
Der Tilgungssatz ist der Anteil der Rate, der für die Rückzahlung des Darlehens verwendet wird. Die Raten (oder auch Annuitäten) setzen sich aus Zins und Tilgung zusammen und bleiben während der Zinsbindungsfrist konstant. Durch die monatlichen Rückzahlungen reduziert sich bei der Rate der Anteil der Zinsen stetig und die Tilgung nimmt zu. Je höher der vereinbarte, anfängliche Tilgungssatz ist, desto schneller wird das Darlehen zurückgezahlt.
Sondertilgungen sind Zahlungen, die über die regelmäßig zu entrichtenden Raten hinausgehen. Es besteht die Möglichkeit, jährlich bis zu 5 % oder bis zu 10 % vom ursprünglichen Kreditbetrag zusätzlich zurückzuzahlen. Dadurch lässt sich die Darlehenslaufzeit verringern und Sie sind schneller schuldenfrei. Die Höhe der maximal möglichen Sondertilgungen wird bei Vertragsabschluss für die Zinsbindungsfrist vereinbart.
Besteht nach Ablauf der im Kreditvertrag vereinbarten Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld, können Sie das bestehende Darlehen mit einer neuen Zinsvereinbarung zu sonst unveränderten Bedingungen prolongieren. Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass Sie das Darlehen durch ein neues Darlehen ablösen. Wollen Sie dabei frühzeitige Planungssicherheit erhalten, können Sie ein sogenanntes Forward-Darlehen abschließen, bei dem der Zinssatz für die Anschlussfinanzierung bereits bis zu vier Jahre im Voraus fest vereinbart wird.
Wenn Sie für Ihre bestehende Baufinanzierung am Ende der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung benötigen, können Sie sich die aktuellen Zinsen mit einem ForwardDarlehen bis zu vier Jahre im Voraus sichern. Das bedeutet: wenn Ihre Baufinanzierung aus der Zinsbindung kommt, steht der Zinssatz bereits fest, mit dem die Finanzierung verlängert wird. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und vermeidet das Risiko steigender Zinsen.
Je mehr Eigenkapital Sie in Ihr Vorhaben einbringen, desto geringer fallen die Kreditraten aus bzw. desto schneller ist das Darlehen zurückgezahlt. Als Faustregel gilt: Mindestens 20 Prozent der Bau- oder Kaufkosten sowie die Nebenerwerbskosten / Kaufnebenkosten sollten Sie für eine solide Immoblilienfinanzierung selbst aufbringen.
Die Kaufnebenkosten variieren je nach Objekt. Üblicherweise setzen sie sich wie folgt zusammen:
Notar- und Grundbuchamt: Der Eintrag in die Grundbücher und die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags kosten den Käufer eine Gebühr von ca. 2% des Kaufpreises.
Maklergebühr: Die Maklerprovision kann frei zwischen Immobilienmakler und Kunde vereinbart werden. Sie beträgt in der Regel bis zu 3,57% des Kaufpreises – jeweils für Käufer und Verkäufer.
Grunderwerbsteuer: Der Grunderwerbssteuersatz unterscheidet sich je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5% – 6,5% des Kaufpreises der Immobilie.
Die gesamten Kaufnebenkosten betragen etwa 5,5 % – 12 % des Kaufpreises. Diese Summe muss zusätzlich zum Kaufpreis bei der Finanzierung eingeplant werden.
Die eigene Immobilie ist oft die größte Investition im Leben. Meist läuft die Finanzierung über viele Jahre. Damit während dieser Zeit nichts schief geht, sollten sich Eigentümer gegen Ernstfälle wie Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Krankheit oder Tod absichern. Der Versicherungsschutz ist insbesondere für den Hauptverdiener wichtig. Fällt diese Einkommensquelle aus, kann die gesamte Finanzierung schnell ins Wanken geraten. Mit unserer auf Ihre individuelle Situation abgestimmte BaufiSchutz-Versicherung können Sie dafür sorgen, dass Ihre Familie auch bei unvorhergesehenen Ereignissen über finanzielle Reserven verfügt und somit in Ihrem Zuhause bleiben kann.
Bauherren-Haftpflicht: Wer ein Haus baut ist dafür verantwortlich, dass von seiner Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. Um im Ernstfall Schadenansprüche abzuwehren oder zu regulieren, benötigen Bauherren und Grundstücksbesitzer eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die Police regelt sämtliche Unfälle, die auf oder an der Baustelle passieren.
Bauleistungsversicherung: Wer sich gegen Schäden auf der eigenen Baustelle absichern möchte, der vertraut auf eine Bauleistungsversicherung. Die Police reguliert Sturmschäden, Diebstahl, mutwillige Zerstörung oder Schäden durch Dritte. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile gegen unvorhersehbar eintretende Beeinträchtigungen.
Bauhelfer-Unfallversicherung: Unterstützen Freunde und Bekannte nach Feierabend den Hausbau, kann die Bauhelfer-Police Gold wert sein. Zwar sind Hilfskräfte, unabhängig davon ob sie für ihre Arbeit bezahlt werden oder nicht, an die Bau-Berufsgenossenschaft zu melden und damit automatisch gegen Unfall gesetzlich versichert. Doch im Ernstfall ist der Bauherr der Berufsgenossenschaft voll regresspflichtig.
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