- Was bedeutet das Sozialpartnermodell für mein Unternehmen?
Prüfen Sie, ob in Ihrer Branche ein Tarifvertrag mit entsprechendem Inhalt abgeschlossen wurde. Eine tarifvertragliche Umsetzung ist die Voraussetzung für das Sozialpartnermodell. - Was bedeutet „reine Beitragszusage“?
Der Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen. Den Arbeitnehmern wird eine „Zielrente“ in Aussicht gestellt, welche aber nicht garantiert ist. - Was bedeuten „Auto-Enrollment“ und „Opt-Out“?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht vor, dass bei tarifvertraglich geregelten Betriebsrenten sogenannte Auto-Enrollment- und Opt-Out-Lösungen vereinbart werden können. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer automatisch in die betriebliche Altersversorgung seines Arbeitgebers aufgenommen wird und explizit widersprechen muss, wenn er keine Betriebsrente in Anspruch nehmen möchte. Wenn er nicht widerspricht, zahlt der Arbeitgeber automatisch monatlich Beiträge über eine Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn in eine bAV ein. Mit "Auto-Enrollment" und "Opt-Out" soll die Anzahl der Arbeitnehmer gesteigert werden, die eine bAV in Anspruch nehmen, da sie nicht selbst aktiv entscheiden und handeln müssen.