Verwaltungsräte und Führungsgremien sollten folgende Punkte im Rahmen ihrer regulären Aufsichts- und Geschäftsführungstätigkeit berücksichtigen:
- Überwachung der wesentlichen Risiken in Zusammenhang mit COVID-19 durch die Leitungsgremien
- Unterstützung, Schutz und Flexibilität für wichtige Führungskräfte und Mitarbeiter
- Mögliche Einrichtung einer aus hochrangigen Führungskräften bestehenden „COVID-19-Task Force“
- Auswirkungen von COVID-19 auf wichtige Verträge, Versicherungspolicen und Bestimmungen zu wesentlichen nachteiligen Veränderungen (material adverse change – MAC) und höherer Gewalt
- Erwägung der Abhaltung von Hauptversammlungen, Sitzungen der Leitungsgremien und anderen kritischen Sitzungen in virtueller Form ohne persönliche Anwesenheit
- Erwägung, längerfristig ausgelegte unternehmensweite digitale Strategien schneller voranzutreiben
- Durchführung einer dynamischen Szenarioanalyse (Basisszenario und Tail Risk) für:
o mit dem Virus zusammenhängende Pfadabhängigkeiten (Zeit, Region, Intensität, Rezidiv)
o wirtschaftliche Szenarien (rasche Erholung, lange Erholungsphase, tiefe Rezession)
o Marktstörungsszenarien - Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19 auf:
o Geschäft: Umsatz, Kosten, Gewinn
o Kapitalallokation: Investitionsausgaben, F&E, Dividenden, Rückkäufe
o Finanzierungs-, Liquiditäts- und Bankkontrahentenrisiko
o Absicherungspositionen, Schwachstellen und Chancen
o Lieferanten, Vertriebsstellen und Kunden
o Digitale und physische Prozesse
o Investor Relations, öffentliche Kommunikation, Anleger
o Kampagnen von Aktivisten
o Gesundheit der Mitarbeiter, Zuammenarbeit und Mitarbeiterführung
o Längerfristige Geschäftsstrategie und operative Themen - Bewertung der Gewinnprognose (anpassen, zurücknehmen, aktualisieren)
- Kommunikationsstrategie und Einzelheiten in Ergebnisveröffentlichungen
- Aufnahme der entsprechenden offengelegten Informationen in den Abschnitt des Proxy Statement zur Aufsichtsfunktion des Leitungsgremiums
- Klärung, ob die wesentliche Inanspruchnahme von Kreditlinien eine Offenlegungspflicht nach Form 8-K der SEC begründet
- Eingehende Prüfung der Offenlegungspflichten für wesentliche Risiken, der Risikofaktoren und der MD&A
- Untersuchung auf Unzulässigkeit selektiver Offenlegungen nach Regulation FD
- Befreiung von der Einreichungspflicht für SEC Filings (falls erforderlich)
- Risiko von aus Folgen von COVID-19 resultierenden Wertpapierklagen in Bezug auf Offenlegungspflichten