Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ (Ukraine, Belarus, Russland), um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, ist gestartet. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
- Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten
- für Anschaffungen und laufende Kosten
- leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 80 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Wie kann die Betroffenheit nachgewiesen werden?
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Ukraine, Belarus, Russland): Davon wird ausgegangen, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe der letzten 3 Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus und Russland mindestens 10% des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der Unternehmensgruppe in den letzten 3 Jahren betrug.
- Umsatzrückgang durch Handelsausfälle: Davon wird ausgegangen, wenn der Anteil der Importe aus den Ländern Ukraine, Belarus und Russland in den letzten 3 Geschäftsjahren vor Antragstellung durchschnittlich mindestens 10% der insgesamt bezogenen Waren der Unternehmensgruppe betrug.
- Nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- Nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe, Vorprodukte oder Produktionsmittel (z.B. Maschinen), die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen.
- Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus oder Russland
- Besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten: Davon wird ausgegangen, wenn der Anteil der Energiekosten für den Eigenverbrauch im Jahr 2021 mindestens 3% des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe betrug
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Investitionen inklusive Übernahmen und tätige Beteiligungen in Deutschland
- Investitionen inklusive Übernahmen und tätige Beteiligungen im Ausland von Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland aufgrund einer Verlagerung von Produktionsstätten aus Belarus, Russland, Ukraine in ein anderes Land. Die Verlagerung von Produktionsstätten aus Belarus und Russland muss auf Dauer angelegt sein. Investitionen in Belarus und Russland sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Betriebsmittel, die in Deutschland verwendet werden
Welche Programmbedingungen gelten (Auszug)?
- Kreditbetrag: maximal € 100 Mio. pro Unternehmensgruppe (in Abhängigkeit der finanziellen Verhältnisse)
- Laufzeit: 2 bis 6 Jahre mit max. 2 Tilgungsfreijahren; vierteljährliche Tilgung
- Auszahlungsvoraussetzung: sanktionsrechtliche Prüfung durch die KfW
- Bereitstellungsprovision: ab 1 bzw. 6 Monaten ab KfW-Zusage (in Abhängigkeit der Unternehmensgröße)
- Außerplanmäßige Tilgungen: nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Besondere Bedingungen: Verbot von Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an die Gesellschafter sowie Rückführung von Gesellschafterdarlehen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur vollständigen Kreditrückzahlung
- Befristung: der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner muss bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein
Details zum KfW-Sonderprogramm UBR 2022 finden Sie hier.
Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Details dazu finden Sie hier.
Für Fragen sprechen Sie gerne Ihre Kundenbetreuerin/Ihren Kundenbetreuer an.